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§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit web-und-service gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von web-und-service in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Der Kunde ist 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte web-und-service nicht binnen 7 Tage nach Auftragserteilung die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Die AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die web-und-service diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang
web-und-service bietet folgende Leistungen an:

Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Erstellen von Webshops, Vertriebsberatung, Interimsmanagement, Webhosting, DSL Anschluss von "1und1" und "Telekom". web-und-service erbringt Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von web-und-service, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche wird web-und-service nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von web-und-service zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann web-und-service dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit web-und-service darauf hingewiesen hat. web-und-service ist nicht verpflichtet Änderungswünsche nachträglich umzusetzen.

§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache aufgrund eines schriftlichen Angebots erfolgt ist. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb des erteilten Auftrags erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass web-und-service die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann web-und-service Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. web-und-service ist berechtigt, für alle Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 30% bei Auftragserteilung 50% bei/nach Beginn der Arbeiten 20% nach Abnahme des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden , bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von web-und-service die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von:
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie web-und-service nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software, Domainfeatures, Erreichbarkeit des Webhosters......), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit web-und-service seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für web-und-service unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für web-und-service keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Bindung.

§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von web-und-service unverzüglich abnehmen, sobald web-und-service die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von web-und-service gelten als abgenommen, wenn web-und-service die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat
Die Abnahme als auch die Abnahmeverweigerung muß innerhalb von 8 Tagen nach Abnahmebegehren erfolgen. Die Abnahmeverweigerung muß schriftlich und begründet in den Leistungen von web-und-service erfolgen.

Die Abnahme gilt als erfolgt wenn der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder web-und-service damit beauftragt.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzubindende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit web-und-service dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit web-und-service keine Korrekturaufforderung erhält. web-und-service weißt den Kunden generell auf die mögliche Verwendung von Content aus dem Internet hin. web-und-service bedient sich bei der Bereitstellung von Inhalten der Inspiration durch das Internet. web-und-service wird dabei versuchen keine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Dennoch kann web-und-service bedingt durch die Fülle an Material nicht ausschließen unwissentlich Rechte Dritter zu tangieren. Sollte dennoch Rechte Dritter verletzt worden sein, so ist der Berteiber der Website dafür verantwortlich. Wenn web-und-service es für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung zur Verfügung. Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von web-und-service wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde web-und-service unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

§ 7 Nutzungsrechte
web-und-service räumt dem Kunden ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt web-und-service Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von web-und-service.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, web-und-service über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. web-und-service geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. web-und-service kann für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die web-und-service keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. web-und-service wird sich in diesem Fall bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

web-und-service kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial mit einem Aufschlag von 25% in Rechnung stellen. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird web-und-service vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde von web-und-service zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet, web-und-service über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er web-und-service unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt web-und-service das Recht ein, das Logo von web-und-service und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von web-und-service zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. web-und-service behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von web-und-service innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung ausgebessert und/oder ausgetauscht. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem Kunden ohne weiteres auffallen, muss dieser web-und-service binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei web-und-service innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

Mängel die bei Einsatz von Lizenzprodukten und Dienstleistungen Dritter auftreten, können von web-und-service nicht behoben werden. web-und-service wird aber im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen eine Lösung zu finden.

§ 10 Haftung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Soft- und Hardwarekomponenten inkompatibel (unverträglich zueinander) sein können und durch Arbeiten an dem Einzelarbeitsplatz oder dem Netzwerk Datenverluste entstehen können.

Der Auftragnehmer setzt bei der Aufnahme aller Arbeiten voraus, dass eine vollständige und sachgerechte Datensicherung nach dem Stand der Technik durchgeführt ist und auch abrufbar vorliegt, bzw. dass er darauf hingewiesen wurde, dass keine Datensicherung erstellt wurde bzw. werden konnte.

web-und-service haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von web-und-service. Für leichte Fahrlässigkeit haftet web-und-service und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. web-und-service haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Ist der Kunde nicht in der Lage selbst Datensicherung zu erstellen, so muß er Dritte damit beauftragen. web-und-service geht grundsätzlich davon aus, daß der Kunde regelmäßig Datensicherung macht.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
web-und-service speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. web-und-service weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 2 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als 20 Tage in Verzug ist, kann web-und-service fristlos kündigen.

§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen davon sind dagegen eine Kündigung, Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher aber nicht elektronischer Form verlangt werden.

§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Rheinstetten. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.


§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Rheinstetten vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Karlsruhe vereinbart.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.